KIG Stufen
KIG Stufen 1 und 2
Diese KIG Stufen gelten im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen noch nicht als behandlungsbedürftig. Die dennoch durchgeführt Behandlungen sind daher vom Patienten oder von dessen Eltern komplett selbst zu bezahlen.
KIG 1:
Eine leichte Zahnfehlstellung, die aus ästhetisch, kosmetischen Gründen zwar behandelt werden kann, deren Kosten aber nicht von der GKV übernommen werden.
D1: Obere Schneidezähne stehen bis zu 3 Millimeter vor.
O1: Offener Biss ( vorn / seitlich ) mit einem Abstand der Schneidezahnkanten bis zu 1 Millimeter.
T1: Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne zwischen 1 bis 3 Millimeter.
E1: Engstand von unter 1 Millimeter.
KIG 2:
Eine Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, deren Behandlungskosten aber wegen des geringen Ausprägungsgrades der Zahn- und oder Kieferfehlstellungen ebenfalls nicht von der GKV übernommen werden.
D2: Obere Schneidezähne stehen mehr als 3 bis zu 6 Millimeter vor.
O2: Offener Biss ( vorn / seitlich ) mit einem Abstand der Schneidezahnkanten von 1 bis 2 Millimeter.
T2: Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne zwischen von mehr als 3 Millimeter.
E2: Engstand von 1 bis 3 Millimeter.
P2: Platzmangel mit Platzbedarf bis zu 3 Millimeter.
Für die KIG I und II gibt es keine Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen. Auch bei Zahnzusatzversicherungen gibt es Einschränkungen. Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass die Tarife für Kieferorthopädie leisten.
KIG Stufen 3 bis 5
Diese KIG Stufen gelten als behandlungsbedürftig im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden daher im Regelfall in einem zweistufigen System voll übernommen. Abhängig von der Anzahl der ggf. zeitgleich behandlungsbedürftigen Personen ( Kinder ) innerhalb einer Familie, werden 80 % bis 90 % der laufenden Kosten sofort von der GKV übernommen. Es verbleibt also nur ein vor zu finanzierender Eigenanteil von 10 % bis 20 %.
Mit dieser Eigenleistung soll die "Mitarbeit" der Betroffenen sichergestellt werden. Erst nachdem der behandelnde Kieferorthopäde gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse schriftlich die erfolgreiche Beendigung der kieferorthopädischen Behandlung bestätigt, erfolgt gegen Vorlage der Eigenanteilsrechnungen eine Erstattung der vorfinanzierten Behandlungskosten. Entsprechend wichtig ist es die Eigenanteilsrechnungen aufzubewahren.
KIG 3:
Bedeutet eine ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht.
O3: Offener Biss ( vorn / seitlich ) mit einem Abstand der Schneidezahnkanten von 2 bis 4 Millimeter.
T3: Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne zwischen von mehr als 3 Millimeter. Untere Schneidezähne verletzten das Zahnfleisch im Oberkiefer.
K3: Kreuzbiss auf beiden Kieferseiten.
E3: Engstand von 3 bis 5 Millimeter.
P3: Platzmangel mit Platzbedarf von mehr als 3 Millimetern.
KIG 4
Bedeutet eine stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung dringend erforderlich macht.
U4: Zahn nicht angelegt, daraus ergibt sich der bedarf die Lücke zu schließen oder die Lücke zu halten bis der bleibende Zahn durchbricht oder die Lücke zu erweitern um Platz für einen Zahnersatz zu schaffen.
S4: Durchbruchsstörung
D4: Obere Schneidezähne stehen mehr als 6 und bis zu 9 Millimeter vor.
M4: Vorbiss: Untere Schneidezähne stehen bis zu 3 Millimeter vor den oberen Schneidezähnen.
O4: Offener Biss mit einem Abstand der Schneidezahnkanten von mehr als 4 Millimetern.
B4: Oberkiefer-Seitenzähne stehen außen vor den unteren Seitenzähnen.
K4: Kreuzbiss auf einer Kieferseite.
E4: Engstand von mehr als 5 Millimetern.
P4: Platzmangel mit Platzbedarf von mehr als 4 Millimetern.
KIG 5
Bedeutet eine extrem stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung unbedingt erforderlich macht.
A5: Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und weitere Entwicklungsstörungen im Kopfbereich.
S5: Verlagerung von Zähnen ( ausgenommen sind Weisheitszähne ).
D5: Obere Schneidezähne stehen mehr als 9 Millimeter vor.
M5: Vorbiss: Untere Schneidezähne stehen mehr als 3 Millimeter vor den oberen Schneidezähnen.
O4: Offener Biss mit einem Abstand der Schneidezahnkanten von mehr als 4 Millimetern.
Mehrleistungen in der Kieferorthopädie
Erfolgt eine Einstufung in die KIG Gruppen KIG 3 bis KIG 5, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung zur Verfügung gestellt und von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Ergänzend werden von Kieferorthopäden Mehrleistungen oder Zusatzleistungen angeboten. Diese Leistungen sind nach Einstufung der GKV ´en rein optisch / kosmetischer Natur oder erhöhen den Trage / Reinigungskomfort und gehen daher über die rein medizinisch notwendigen und über die als wirtschaftlich zweckmäßig vereinbarten Maßnahmen hinaus.
Die für die Mehrleistungen anfallenden Differenzkosten werden Ihnen vom Kieferorthopäden direkt in Rechnung gestellt.
Härtefallregelung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnbehandlung und Zahnersatz
Um unzumutbare Belastungen zu vermeiden, die bei der zahnärztlichen Versorgung entstehen können, gibt es eine Härtefallregelung für Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen 40 % der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenze erhöht sich für Ehegatten bzw. Lebenspartner um 15 % und für jedes Kind um 10 %, sofern diese Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Versicherte, die aufgrund ihres Einkommens unter die Härtefallregelung fallen, haben Anspruch auf den doppelten Festzuschuss bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Leistungen der Regelversorgung. Für Kosten, die ggf. darüber hinaus entstehen, ist eine Einzelfallprüfung notwendig.