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Zahnzusatversicherung für Kinder

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Zahnzusatz­versicherung mit kiefer­orthopädischen Leistungen

Eine Zahnzusatzversicherung, die auch Kieferorthopädie für Kinder mit einschließt, ist für viele Eltern sehr interessant. Derartige notwendige Leistungen von Zahnarzt und Kieferorthopäde können schnell Kosten von mehreren tausend Euro verursachen. Dabei ist es egal, um welche es sich genau handelt,
 
  • herausnehmbare Zahnspangen oder
  • festsitzende Zahnspangen, die sogenannten Brackets.
Wer die bestmögliche Versorgung will, aber die eventuell immensen Kosten fürchtet, ist mit einer  Zahnzusatz­versicherung , die Kieferorthopädie (KFO) mit einschließt, bestens beraten. Die Krankenkassen zahlen nämlich nur, wenn ein bestimmter Schweregrad erreicht ist - und selbst dann können noch Restkosten verbleiben.
Unser  Zahnzusatz­versicherung Vergleich  wird Ihnen helfen, die für Sie oder Ihr Kind optimale Zusatzversicherung mit Leistungen für KFO zu finden. Sehen Sie was die Top-Tarife der verschiedenen Gesellschaften leisten.
Mit den im Vergleich aufgeführten Versicherungen kann eine optimale Versorgung, auch außerhalb der gesetzlichen Leistungen, gewährleistet werden. Viele Tarife zahlen zudem für weitere Zahnbehandlungen an Milchzähnen, zum Beispiel für Kunststofffüllungen, Zahnreinigung oder Versiegelungen. Alle wichtigen Informationen finden Sie übersichtlich in unserem Onlinevergleich.
 

Kieferorthopädie – Wann zahlt die Krankenkasse?

Bei kieferorthopädischen Versorgungen werden die Behandlungsbedürftigkeit und somit auch die Kostenübernahme durch die Krankenkasse (GKV) auf der Basis der fünf Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5) ermittelt. Die GKV zahlt die Kosten ausschließlich für die Stufen 3, 4 und 5, also immer dann, wenn ein bestimmter Schweregrad erreicht ist.
Aber auch bei einer Einstufung in KIG 3, 4 und 5 können für die Versicherten Restkosten verbleiben. Diese Leistungen werden dann in der sogenannten Mehrkostenvereinbarung aufgeführt. Sie gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sind vom Patienten beziehungsweise dessen Eltern in voller Höhe zu übernehmen. Um die Kosten einzusehen, die über eine private Versicherung oder Sie selbst zu finanzieren sind, erhalten Sie von Ihrem Kieferorthopäden eine Kopie des Behandlungsplans.
Die Indikationsgruppen 1 und 2 gelten im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Versicherung noch nicht als behandlungsbedürftig. Die dennoch durchgeführten Versorgungen sind daher ebenfalls vollständig vom Patienten beziehungsweise dessen Eltern zu bezahlen.
 

Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie – Erfolgreich abschließen

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Damit die Versorgungslücken der Krankenkassen im Bereich Kieferorthopädie geschlossen werden können, bieten zahlreiche Zahnzusatzversicherungen Tarife an. Nutzen Sie unseren Vergleich von Zahnversicherungen um die besten Tarife zu finden.
Für Kinder und Erwachsene gilt gleichermaßen, dass eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung noch nicht diagnostiziert worden sein darf, andernfalls leistet die Zahnzusatzversicherung nicht.
Wichtig ist, der Versicherung unbedingt vor Beginn der Behandlungsmaßnahme die jeweils geforderten Unterlagen, gegebenenfalls auch Röntgenbilder oder Kiefermodelle zur Prüfung vorzulegen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die Versorgung eines Kindes oder die Versorgung eines Erwachsenen handelt.
 

Die Tarifübersicht - Der Weg zur besten Zahnzusatzversicherung für Kinder

Nach Eingabe der individuellen Angaben zu Ihrem Kind, finden Sie in der Tarifübersicht eine Liste der besten Zahnzusatzversicherungen mit Kieferorthopädie für Kinder. Diese sind generell nach dem Prinzip Preis/ Leistung gelistet.
Um genaue Informationen über die Tarife zu erhalten, können Sie die Tarifdetailseite öffnen und die Detailleistungen ansehen. Eine weitere Möglichkeit bietet Ihnen unser Tarifvergleich. Hier können Sie direkt die Leistungen von bis zu drei Top Zahnversicherungs-Tarifen für Kieferorthopädie miteinander vergleichen.
 

Was kostet eine Zahnspange für Kinder unter 18?

Die GKV übernimmt die Kosten des Kieferorthopäden bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr nur dann, wenn die Befundgruppe einen bestimmten Schweregrad (KIG 3, 4 und 5) erreicht.
KIG ist das befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem mit Einstufung des Versorgungsbedarfs nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen. Anhand der Indikationsgruppen wird durch den Kieferorthopäden festgestellt, ob eine Fehlstellung vorliegt, für deren Versorgung ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht. Diese übernimmt die Kosten für die Stufen 3, 4 und 5.
Eine leichtere Fehlstellung wird nicht als erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung angesehen, daher leistet die Krankenkasse nicht bei Indikationsgruppe 1 und 2. In diesem Fall gilt eine kieferorthopädische Versorgung als kosmetisch und muss von den Eltern privat übernommen werden. Natürlich kann hier auch eine Zahnzusatzversicherung für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung in Anspruch genommen werden.
Bei einer Einstufung in KIG 1 und 2 und damit einer ausbleibenden Leistung der GKV bieten heute einige Tarife der Zusatzversicherungen ein umfangreiches Leistungsspektrum. Sie erstatten 90 % bzw. 80 % vom Rechnungsbetrag und sehen keine Begrenzungen pro Kiefer vor. Ein Vergleich der Zahnzusatzversicherungen für Kinder kann auch hier hilfreich sein.
 

Die häufigsten Zahnfehlstellungen bei Kindern

Bei Kindern und Jugendlichen entstehen Zahnfehlstellungen häufig dadurch, dass sie als kleine Kinder zu lange den Nuckel und das Fläschchen nutzen oder am Daumen lutschen. Dies kann in den weiteren Jahren zu Problemen beim Sprechen (Lispeln), Kauen oder Schlucken führen. Die häufigsten Fehlstellungen, welche auch kombiniert vorkommen, haben wir Ihnen hier aufgeführt:
 
  • Zahnunterzahl – Ein oder mehrere Zähne haben sich nicht entwickelt und fehlen.
     
  • Offener Biss – Die Seitenzähne treffen sich beim zubeißen, die Frontzähne nicht. Es bleibt eine Öffnung.
     
  • Tiefer Biss – Die oberen Schneidezähne überlappen die Unteren.
     
  • Vorbiss – Die unteren Schneidezähne stehen hervor und verdecken teilweise die Oberkieferzähne.
     
  • Überbiss – Die oberen Schneidezähne stehen mindestens 6-9 mm über.
     
  • Zahnengstand – Die Zähne im Frontzahnbereich stehen verschachtelt und schräg zueinander.
     

Kreuz- oder Kopfbiss – Diese entstehen, wenn der Oberkiefer des Kindes schmaler als der Untere ist. Hierdurch muss das Kind den Unterkiefer zum kauen nach links oder rechts verschieben. Bei einem Kopfbiss stehen die Seitenzähne genau übereinander, so dass die Zahnaußenkanten aufeinander liegen. Frontaler Kopfbiss bedeutet, dass die Schneidezähne direkt aufeinander treffen.

 

Welche Kosten übernimmt die GKV bei der Zahnspange für Kinder?

In der Regel zahlt die Krankenkasse die Behandlungskosten in Höhe von 80 % für das erste Kind. Für jedes weitere Kind, welches kieferorthopädisch versorgt wird, übernimmt sie 90 %. Die Eltern müssen mit 20 % für das erste Kind und 10 % der Kosten für jedes weitere Kind zunächst selbst in Vorleistung gehen. Wenn die Behandlung wie geplant abgeschlossen und dieses vom Kieferorthopäden entsprechend dokumentiert wird, erfolgt eine Erstattung der 20 % beziehungsweise 10 % der Behandlungskosten seitens der gesetzlichen Versicherung.
 

Welche Zahnspangen gibt es?

In der modernen Kieferorthopädie gibt es mittlerweile diverse Möglichkeiten, Kiefer- und Zahnfehlstellungen zu korrigieren. Bei leichten Fehlstellungen kommen bei Erwachsenen häufig nur verschiedene Retainer zur Anwendung.
Herausnehmbare Zahnspange – Diese wird Kindern häufig vor dem Einsetzen der festen Spange verordnet. Dies geschieht, um die schief stehenden Zähne auf das Einsetzen der Brackets vorzubereiten. Diese herausnehmbaren Zahnspangen bestehen aus Kunststoff und Draht und können am Ober- oder Unterkiefer zum Einsatz kommen.
Bionator – Der Bionator ist ein funktionskieferorthopädisches Gerät und soll gleichzeitig auf beide Kiefer einwirken.
Festsitzende Zahnspange – Diese Art der Spange wird angewendet, wenn die Zähne zusammen mit ihren Wurzeln korrigiert werden sollen.
Diese Spangen sind sogenannte Multibandapparaturen. Bei diesen sitzt auf jedem Zahn ein silberfarbenes Plättchen, die sogenannten Brackets. Brackets sind in der Kassenversion silberfarben und werden nur mit Drähten verbunden, um die Zahnkorrektur vorzunehmen. Teuer und hochwertiger wird es, sobald diese Brackets andersfarbig werden und die Materialien variieren.
Retainer (Stabilisierungszahnspange) – Um die Zähne nach der Anwendung einer festen Klammer zu festigen, muss im Nachhinein ein sogenannter Retainer zur Anwendung kommen. Dieser kann aus Kunststoff und herausnehmbar oder auch als Drahtband an der Innenseite der Zähne geklebt und damit festsitzend sein. Sobald die feste Spange entfernt wurde, muss er für den Zeitraum eines Jahres oder auch länger getragen werden.
 

Wie werden kieferorthopädische Behandlungen durch Zahnzusatzversicherungen bezuschusst?

Auch bei einer Einstufung in KIG 3, 4 und 5 können Restkosten für die Eltern verbleiben, wenn Leistungen bei der Kieferorthopädie gemäß Mehrkostenvereinbarung in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen sind nach Einstufung der gesetzlichen Krankenkassen rein optischer / kosmetischer Natur oder erhöhen den Trage- und Reinigungskomfort und gehen daher über die rein medizinisch notwendigen und über die als wirtschaftlich zweckmäßig vereinbarten Maßnahmen hinaus.
Mehrkosten können in verschiedenen Bereichen einer kieferorthopädischen Behandlung entstehen. So gibt es bei der Mundhygiene, der Diagnostik und beim verwendeten Material Sonderleistungen, über deren Notwendigkeit im Einzelnen diskutiert werden kann. Zu den zweifellos sinnvollen Maßnahmen zählen die professionelle Zahnreinigung speziell für Bracket-Träger sowie die Versiegelung der Zähne vor dem Bekleben mit Brackets zum Schutz vor Karies. Auch die sogenannte Zwischendiagnostik ist sinnvoll, um die Behandlungsschritte bei unvorhergesehener Entwicklung zeitnah anpassen zu können. Zahnzusatzversicherungen können für diese Mehrkosten aufkommen.
Mehrkosten, die zusätzlich zur Kassenleistung in Rechnung gestellt werden, können bei medizinischer Notwendigkeit ebenfalls bei vielen Zusatzversicherungstarifen geltend gemacht werden. Nutzen Sie hier den Tarifvergleich um die beste Zahnzusatzversicherung zu finden.
 

Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Kiefer­orthopädie

Bei kieferorthopädischen Behandlungen werden die Behandlungsbedürftigkeit und somit auch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen auf der Basis der fünf kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5) ermittelt und festgestellt. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten ausschließlich für die Stufen 3, 4 und 5, d.h. wenn ein bestimmter Schweregrad erreicht ist.
Aber auch bei einer Einstufung in KIG 3, 4 und 5 können für die Versicherten Restkosten verbleiben. Diese Leistungen werden dann in der sog. Mehrkostenvereinbarung aufgeführt. Sie gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und müssen vom Patienten bzw. dessen Eltern in voller Höhe übernommen werden.
Die KIG-Stufen 1 und 2 gelten im Sinne des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen noch nicht als behandlungsbedürftig. Die dennoch durchgeführten Behandlungen sind daher ebenfalls vollständig vom Patienten bzw. dessen Eltern zu bezahlen.
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für die kieferorthopädische Behandlung Erwachsener nur in begründeten Ausnahmefällen. Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Leistungen nur bei schweren Kieferfehlbildungen, bei denen kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind, um Kieferfehlbildungen, Anomalien der Bisslage und Zahnstellungsanomalien zu korrigieren.
 

KIG Stufen

KIG Stufen 1 und 2

Diese KIG Stufen gelten im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen noch nicht als behandlungsbedürftig. Die dennoch durchgeführt Behandlungen sind daher vom Patienten oder von dessen Eltern komplett selbst zu bezahlen.

KIG 1:

Eine leichte Zahnfehlstellung, die aus ästhetisch, kosmetischen Gründen zwar behandelt werden kann, deren Kosten aber nicht von der GKV übernommen werden.
D1:  Obere Schneidezähne stehen bis zu 3 Millimeter vor.
O1:  Offener Biss ( vorn / seitlich ) mit einem Abstand der Schneidezahnkanten bis zu 1 Millimeter.
T1:  Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne zwischen 1 bis 3 Millimeter.
E1:  Engstand von unter 1 Millimeter.

KIG 2:

Eine Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, deren Behandlungskosten aber wegen des geringen Ausprägungsgrades der Zahn- und oder Kieferfehlstellungen ebenfalls nicht von der GKV übernommen werden.
D2:  Obere Schneidezähne stehen mehr als 3 bis zu 6 Millimeter vor.
O2:  Offener Biss ( vorn / seitlich ) mit einem Abstand der Schneidezahnkanten von 1 bis 2 Millimeter.
T2:  Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne zwischen von mehr als 3 Millimeter.
E2:  Engstand von 1 bis 3 Millimeter.
P2:  Platzmangel mit Platzbedarf bis zu 3 Millimeter.
Für die KIG I und II gibt es keine Leistungen seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen. Auch bei Zahnzusatzversicherungen gibt es Einschränkungen. Es ist daher wichtig, darauf zu achten, dass die Tarife für Kieferorthopädie leisten.

KIG Stufen 3 bis 5

Diese KIG Stufen gelten als behandlungsbedürftig im Sinne des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten werden daher im Regelfall in einem zweistufigen System voll übernommen. Abhängig von der Anzahl der ggf. zeitgleich behandlungsbedürftigen Personen ( Kinder ) innerhalb einer Familie, werden 80 % bis 90 % der laufenden Kosten sofort von der GKV übernommen. Es verbleibt also nur ein vor zu finanzierender Eigenanteil von 10 % bis 20 %.
Mit dieser Eigenleistung soll die "Mitarbeit" der Betroffenen sichergestellt werden. Erst nachdem der behandelnde Kieferorthopäde gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse schriftlich die erfolgreiche Beendigung der kieferorthopädischen Behandlung bestätigt, erfolgt gegen Vorlage der Eigenanteilsrechnungen eine Erstattung der vorfinanzierten Behandlungskosten. Entsprechend wichtig ist es die Eigenanteilsrechnungen aufzubewahren.

KIG 3:

Bedeutet eine ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich macht.
O3:  Offener Biss ( vorn / seitlich ) mit einem Abstand der Schneidezahnkanten von 2 bis 4 Millimeter.
T3:  Tiefer Biss mit einem Überlappen der oberen Schneidezähne zwischen von mehr als 3 Millimeter. Untere Schneidezähne verletzten das Zahnfleisch im Oberkiefer.
K3:  Kreuzbiss auf beiden Kieferseiten.
E3:  Engstand von 3 bis 5 Millimeter.
P3:  Platzmangel mit Platzbedarf von mehr als 3 Millimetern.

KIG 4

Bedeutet eine stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung dringend erforderlich macht.
U4:  Zahn nicht angelegt, daraus ergibt sich der bedarf die Lücke zu schließen oder die Lücke zu halten bis der bleibende Zahn durchbricht oder die Lücke zu erweitern um Platz für einen Zahnersatz zu schaffen.
S4:  Durchbruchsstörung
D4:  Obere Schneidezähne stehen mehr als 6 und bis zu 9 Millimeter vor.
M4:  Vorbiss: Untere Schneidezähne stehen bis zu 3 Millimeter vor den oberen Schneidezähnen.
O4:  Offener Biss mit einem Abstand der Schneidezahnkanten von mehr als 4 Millimetern.
B4:  Oberkiefer-Seitenzähne stehen außen vor den unteren Seitenzähnen.
K4:  Kreuzbiss auf einer Kieferseite.
E4:  Engstand von mehr als 5 Millimetern.
P4:  Platzmangel mit Platzbedarf von mehr als 4 Millimetern.

KIG 5

Bedeutet eine extrem stark ausgeprägte Zahn- und / oder Kieferfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung unbedingt erforderlich macht.
A5:  Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und weitere Entwicklungsstörungen im Kopfbereich.
S5:  Verlagerung von Zähnen ( ausgenommen sind Weisheitszähne ).
D5:  Obere Schneidezähne stehen mehr als 9 Millimeter vor.
M5:  Vorbiss: Untere Schneidezähne stehen mehr als 3 Millimeter vor den oberen Schneidezähnen.
O4:  Offener Biss mit einem Abstand der Schneidezahnkanten von mehr als 4 Millimetern.

Mehrleistungen in der Kieferorthopädie

Erfolgt eine Einstufung in die KIG Gruppen KIG 3 bis KIG 5, werden alle medizinisch notwendigen Leistungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung zur Verfügung gestellt und von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Ergänzend werden von Kieferorthopäden Mehrleistungen oder Zusatzleistungen angeboten. Diese Leistungen sind nach Einstufung der GKV ´en rein optisch / kosmetischer Natur oder erhöhen den Trage / Reinigungskomfort und gehen daher über die rein medizinisch notwendigen und über die als wirtschaftlich zweckmäßig vereinbarten Maßnahmen hinaus.
Die für die Mehrleistungen anfallenden Differenzkosten werden Ihnen vom Kieferorthopäden direkt in Rechnung gestellt.

Härtefall­regelung in der gesetzlichen Kranken­versicherung für Zahn­behandlung und Zahnersatz

Um unzumutbare Belastungen zu vermeiden, die bei der zahnärztlichen Versorgung entstehen können, gibt es eine Härtefallregelung für Versicherte, deren monatliche Bruttoeinnahmen 40 % der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten.
Die Einkommensgrenze erhöht sich für Ehegatten bzw. Lebenspartner um 15 % und für jedes Kind um 10 %, sofern diese Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Versicherte, die aufgrund ihres Einkommens unter die Härtefallregelung fallen, haben Anspruch auf den doppelten Festzuschuss bei ausschließlicher Inanspruchnahme von Leistungen der Regelversorgung. Für Kosten, die ggf. darüber hinaus entstehen, ist eine Einzelfallprüfung notwendig.